Alternative Leistungsbeurteilung

Alternative Leistungsbeurteilung muss folgendes können,
damit sich der Verwaltungsaufwand der sehr detaillierten Leistungsbeschreibung im Vergleich zur herkömmlichen Note lohnt:

Schriftlich festgehaltene Belegbarkeit der Leistungsabfrage bzw. -bewertung

Eine jederzeit duplizierbare Leistungsbeschreibung auf Grund von diesen schriftlichen Aufzeichnungen

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich der einzutragenden Informationen

Kann das eine alternative Leistungsbeurteilung nicht,
ab damit in die Tonne.


Stadler Michael
Obmann von hope