Alternative Leistungsbeurteilung
Alternative
Leistungsbeurteilung muss folgendes können,
damit sich der Verwaltungsaufwand der sehr detaillierten
Leistungsbeschreibung im Vergleich zur herkömmlichen Note lohnt:
Schriftlich festgehaltene Belegbarkeit der Leistungsabfrage bzw.
-bewertung
Eine jederzeit duplizierbare Leistungsbeschreibung auf Grund von diesen
schriftlichen Aufzeichnungen
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich der einzutragenden
Informationen
Kann das eine alternative Leistungsbeurteilung nicht,
ab damit in die Tonne.
Stadler Michael
Obmann von hope